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Viele Gartenbesitzer fragen sich, ob sie ihr Gartenhaus nur mit vorheriger Baugenehmigung aufstellen können. Die Antwort kann je nach Bundesland, Gemeinde sowie Funktion ihres Holzhauses variieren. Informieren Sie sich frühzeitig über die hierfür erforderlichen Dokumente. Für das Gartenhaus kann eine Baugenehmigung auch dann notwendig sein, wenn sich das Bauwerk auf Ihrem eigenen Grundstück befindet. Zum einen spielt hierbei die Größe des Gartenhauses eine Rolle. Bei kleinen Schuppen ist unter Umständen keine Baugenehmigung nötig. Erst, wenn eine bestimmte Grundfläche oder Höhe erreicht ist, wird diese erforderlich. Ein zweiter Gesichtspunkt ist die Beschaffenheit des fraglichen Grundstücks. Gefälle, Nähe zu anderen Grundstücken und Schutzgebiete können in diesem Fall von Bedeutung sein. Zudem ist der Grund für die Nutzung des Gartenhauses wichtig. Ein einfacher Geräteschuppen wird üblicherweise anders bewertet als beispielsweise ein Freizeithaus, in dem regelmäßig Gäste übernachten.
Je nach Bundesland können die Regelungen zudem unterschiedlich sein. Informieren Sie sich daher eingehend, wie das Bauvorhaben bei Ihnen geregelt wird.
Um für den Bau eines Gartenhauses eine Baugenehmigung zu erhalten, kann es entscheidend sein, ob Sie innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft bauen möchten. Besitzen Sie ein Grundstück außerhalb einer Ortschaft, auf dem Sie Ihr Gartenhaus aufbauen möchten, gilt dieses möglicherweise als Außenbereich. Hier ist in der Regel keine Bebauung vorgesehen, sodass die Anforderungen für eine Baugenehmigung strenger ausfallen. Gerade in diesem Fall sollten Sie auch bei dem kleinsten Häuschen Ihr Vorhaben prüfen lassen. In vielen Außenbereichen dürfen die Gartenhäuser beispielsweise keine Sanitäranlagen, Feuerstätten oder Stromleitungen besitzen. Ebenso ist die Nutzung als Stall, Aufenthaltsraum oder Garage häufig untersagt.
Innerhalb einer Ortschaft gibt es besonders in neueren Wohngebieten einen Bebauungsplan der Gemeinde. Hier ist festgehalten, inwiefern sich Nebenanlagen, zum Beispiel ein Holzgartenhaus, auf Ihrem Grundstück befinden dürfen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde an, um den Bebauungsplan zu sehen und einen Überblick Ihrer Möglichkeiten zu erhalten. Möchten Sie ein Gartenhaus in einer Kleingartenkolonie aufstellen, sind kleinere Modelle häufig von einer Baugenehmigung befreit. In solchen Schrebergärten ist zu beachten, dass die Gartenhäuser nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt werden dürfen. Bei Fragen ist die Leitung der Kleingartenkolonie Ihr Ansprechpartner.
Sie haben für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Um eine gute Nachbarschaft weiterhin aufrechtzuerhalten, hat sich allerdings ein zusätzlicher Schritt oft bewährt: Fragen Sie Ihren Nachbarn, bevor Sie mit dem Bau eines Gartenhauses beginnen. Wirft Ihr Gartenhaus an der geplanten Stelle etwa einen Schatten auf das anliegende Gemüsebeet oder könnten andere Unannehmlichkeiten entstehen, können Sie diese bereits im Vorfeld besprechen. Auf diese Weise umgehen Sie von Anfang an mögliche Konflikte und können sich jederzeit mit einem zufriedenen Gefühl an Ihrem Gartenhaus erfreuen.
Hierfür finden Sie bei Gartenhaus-Günstig Gartenhäuser, Freizeithäuser und Pavillons in unterschiedlichen Ausführungen. Wählen Sie das für Sie optimale Modell aus und bauen Sie es auf – die Baugenehmigung besitzen Sie ja bereits.
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